Das KeinBuch und das Urheberrecht
Die spannende Frage, die sich mir beim Brainstormen nach neuen Artikeln der Kategorie meta stellte: Wer ist eigentlich Urheber des “Kunstwerks”, das am Ende aus dem KeinBuch wird? Beim Verlag kann es nicht mehr liegen, allerhöchstens ein Nutzungsrecht; aber – jedenfalls bei meinem KeinBuch – es ist auch der Besitzer des KeinBuchs nicht zwangsläufig alleiniger Urheber aller Misshandlungen.
Ganz neu ist die Debatte natürlich nicht, denn das KeinBuch zeigt ja nur neue Paradoxien des Kunstwerks im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit auf. Es entsteht vermutlich am Ende ein Werk, das eine gewisse eigene Schöpfungshöhe erreicht – so würde ich als Laie jedenfalls argumentieren. Denn die Manipulationen am KeinBuch sind ja keineswegs mechanisch sondern in sich kreativ. Was meinen die werten Juristen dazu?
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